| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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§ 1 – Zustandekommen des Vertrages Der
Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters § 2
– Regelwerk 1. Mit der Anmeldung, spätestens hat der
Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu
stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu
entsprechen. 2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter
vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die
Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages
verbindliche Regeländerungen zu beschließen. § 3 – Sicherheit 1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu
erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der
Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu
erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial
hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte
erteilen. 2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des
Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete
Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere
die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf
Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen
nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem
Gebrauch zu nehmen. 4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von
Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere
Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das
Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von
offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten. 5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich
genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen
unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen
Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. 6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen
ist Folge zu leisten. 7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder
den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder
wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen
werden, ohne daß der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des
Teilnehmerbeitrages hat. § 4
– Haftung 1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit
wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der
Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters
beruhen. 2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den
Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. § 5
– Urheberrecht an Aufzeichnungen 1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film-
und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder
Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der
Eigenwerbung zu verwerten. 3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom
Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und
Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die
Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der
Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler. 4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. 5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von
Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des
Veranstalters zulässig. § 6
– Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der
Veranstaltung 1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. 2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss – egal zu
welchem Zeitpunkt – wird eine Stornogebühr von 15 Euro fällig. Wenn
der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser
Ersatzperson kommt ein Vertrag nach §1 zustande, so mindert sich die
Stornogebühr auf 5 Euro. 3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig
zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag
nicht zurückerstattet. § 7
– Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug 1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im
Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt
sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 15,– fällig. Unberührt
davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere
Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen. 2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet,
ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung
zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist
den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss
mindestens 8 Tage betragen. 3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des
Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine
Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren
zu tragen. 4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der
Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als
Gesamtschuldner. § 8
– NSC-Klausel 1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren
Anordnungen hat er Folge zu leisten. 2. NSC, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen
werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe
des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden. § 9
– Rabatte 1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen
Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die
Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten
Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter
ausdrücklich ausgenommen. 2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus
einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung
trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen. § 10
– Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz 1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von
Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt
werden. 2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine
Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit
gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen
Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc). 3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des
Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch
gespeichert oder weitergegeben. § 11
– Sonstiges> Die
Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der
Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unberührt.
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